Planungs – und Baustellenkoordination

Wir sind Ihr Experte für alle Belange des Baustellenkoordinationsgesetzes und übernehmen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen als Bauherr in diesem Bereich. 

Werden auf einer Baustelle gleichzeitig oder aufeinanderfolgend Arbeitnehmer mehrerer Arbeitgeber tätig, so hat der Bauherr einen Planungskoordinator für die Vorbereitungsphase und einen Baustellenkoordinator für die Ausführungsphase zu bestellen. Dieselbe Person kann Planungs- und Baustellenkoordinator sein. 


Projektleitung im Sinne BauKG

Planungskoordinator

Wir koordinieren die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei Entwurf, Ausführungsplanung und Vorbereitung des Bauprojektes.

Wir erarbeiten den Sicherheits – und Gesundheitsschutzplan und erstellen eine Unterlage für spätere Arbeiten gemäß § 8 BauKG.


Baustellenkoordinator

Wir koordinieren die Umsetzung der allgemeinen Grundsätze der Gefahrenverhütung gemäß § 7 ASchG bei der technischen und organisatorischen Planung, bei der Einteilung der Arbeiten welche gleichzeitig oder nacheinander durchgeführt werden, bei der Abschätzung der voraussichtlichen Dauer für die Durchführung dieser Arbeiten sowie bei der Durchführung der Arbeiten.

Wir koordinieren die Umsetzung der für die betreffende Baustelle geltenden Bestimmungen über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit.

Wir koordinieren die Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Arbeitsverfahren.