Objektsicherheitsüberprüfungen gemäß Ö-Norm B 1300

Eigentümer eines Gebäudes sind verpflichtet Fassaden, Dach, Allgemeinflächen wie Gänge, Stiegen oder Keller, Fenster, Türen, Außenanlagen, Aufzüge und andere technische Anlagen auf dessen Bauzustand zu überwachen und sind damit im Rahmen der Gebäudesicherheit mit beachtlichen Prüf- und Kontrollpflichten konfrontiert.

Verletzt ein Gebäudeeigentümer seine Überprüfungs- und Erhaltungsobliegenheiten und tritt ein Schadensfall ein, kann er auch zivilrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.

Wir übernehmen für Gebäudeeigentümer und Hausverwaltungen die Durchführung der Sicherheitsüberprüfungen gemäß Ö-Norm B 1300.